Caritas - Mobile Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung
- Kindergarten- und Schulassistenz: Individuelle Betreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen. Antragstellung für Kindergarten- und Kinderkrippenassistenz bei der Bezirksverwaltungsbehörde; für Schulassistenz gemeinsam mit der Schulleitung beim Land Steiermark.
- Familienentlastungsdienst: Unterstützung und Entlastung der Angehörigen von Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld. Antragsstellung über die Behörde.
- Wohnassistenz: Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung um selbstständig zu wohnen (z.B.: Organisation des Alltags, Wohnungseinrichtung, Begleitung zu Behörden). Antragsstellung über die Behörde.
- Freizeitassistenz: Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung zu Veranstaltungen, Aktivitäten, Teilnahme an Freizeitmöglichkeiten. Gesellschaftliche Integration wird gefördert. Antragsstellung über die Behörde.
- Persönliche Assistenz: Unterstützung in verschiedensten Lebensbereichen für Menschen mit Behinderung. Finanziert über das persönliche Budget (Geldleistung vom Land Steiermark), über das Pflegegeld und/oder private Mittel.
- Assistenz in Pflegewohnhäusern: Bedarfsgerechte Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigung in Pflegeeinrichtungen zur Sicherung der Lebensqualität und eines selbstbestimmten Lebens.
Caritas - Familienhilfe nach steierm. Kinder- und Jugendhilfegesetz (StKJHG)
Mobile Unterstützung von Familien mit minderjährigen Kindern in schwierigen Situationen (Bsp: familiäre Überlastung in Krisensituationen, schwere Langzeiterkrankung der Eltern). Familienhilfe nach StKJHG kann ausschließlich über die zuständige Sozialarbeit der Kinder- und Jugendhilfe im zuständigen Bezirk eingesetzt werden.